Übersicht
- Wir schützen Sie vor Angriffen der Konkurrenz
- Abmahnung vermeiden – Abmahnung abwehren
- Schnelles, präzises Vorgehen – (Gegen-)Angriff ist die beste Verteidigung
- Worum geht es in Ihrer Abmahnung?
- Was ist eine Abmahnung?
- Unsere Leistungen zum Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Häufige Fragen
- Ich habe eine Abmahnung erhalten – was sollte ich zuerst tun?
- Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
- Wie schnell muss ich auf eine einstweilige Verfügung reagieren?
- Was ist eine Schutzschrift – und wann ist sie sinnvoll?
- Kann ich gegen eine unberechtigte Abmahnung zurückschlagen?
- Was kostet die Abwehr einer Abmahnung?
- Fazit
Eine Abmahnung kommt meist überraschend, setzt kurze Fristen und droht mit Vertragsstrafen und Kosten. Doch wer unlauter behandelt wird, muss das nicht hinnehmen – viele Abmahnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt, überzogen formuliert oder selbst rechtsmissbräuchlich.
LHR steht auf beiden Seiten des Spielfelds: Wir wehren unberechtigte Abmahnungen und einstweilige Verfügungen ab und setzen berechtigte Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber durch – mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren und als Autoren des Praxishandbuchs „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht“.
Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Jetzt zählt jede Stunde.
Abmahnungen und Eilanträge laufen mit kurzen Fristen. Je früher wir reagieren, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Rufen Sie uns an – 7 Tage die Woche, auch am Wochenende.
Wir schützen Sie vor Angriffen der Konkurrenz
Eine Abmahnung ist für jedes Unternehmen – vom kleinen Startup bis zur börsennotierten AG – ein einschneidendes Ereignis. Wer unüberlegt unterschreibt oder zahlt, bindet sich häufig weiter, als nötig. Deshalb gilt: erst prüfen, dann reagieren. Wir analysieren die Abmahnung formell wie materiell, klären, ob der Abmahnende überhaupt anspruchsberechtigt ist – das Gesetz hat rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen Riegel vorgeschoben – und entwickeln die passende Reaktion.
Abmahnung erhalten? Ihre ersten Schritte
- Frist notieren – sie ist oft kürzer, als sie wirkt, und lässt sich meist nicht verlängern.
- Nichts ungeprüft unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst und bindet Sie unter Vertragsstrafe oft jahrzehntelang.
- Keine Zahlung „zur Ruhe“ ohne Prüfung – viele Abmahnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt.
- Beweise sichern (Schreiben, Anlagen, Zugangsdatum) und das eigene Verhalten dokumentieren.
- Anwaltlich prüfen lassen – am besten noch am selben Tag.
Abmahnung vermeiden – Abmahnung abwehren
Der beste Schutz beginnt vor dem Streit: Wir prüfen Werbung, Shop, AGB und Außenauftritt auf Abmahnrisiken, bevor die Konkurrenz es tut. Ist die Abmahnung bereits da, prüfen wir sie auf Herz und Nieren und entwickeln die passende Reaktion – von der modifizierten Unterlassungserklärung über die Schutzschrift bis zum Gegenangriff.
Aus unserer Praxis
LG Ingolstadt weist Angriff eines Wettbewerbers ab
In der Verteidigung eines Mandanten gegen die Abmahnung eines Wettbewerbers erzielten wir einen durchschlagenden Erfolg: Das Gericht wies den Verfügungsantrag bereits aus formellen Gründen zurück – das Unterlassungsverlangen war nicht dringlich, weil der Gegner sich selbst genauso verhalten hatte, wie er es unserem Mandanten vorwarf.
Schnelles, präzises Vorgehen – (Gegen-)Angriff ist die beste Verteidigung
Bei Abmahnungen und Eilverfahren entscheidet das Tempo. Wir reagieren unmittelbar, hinterlegen bei Bedarf vorsorglich Schutzschriften an allen Landgerichten gegen drohende Eilanträge und prüfen stets, ob sich der Gegner selbst rechtmäßig verhält – oft liegt genau dort der Hebel, der den Spieß umdreht.
Worum geht es in Ihrer Abmahnung?
Wählen Sie den Bereich, der Ihren Fall trifft – oder rufen Sie direkt an, wenn Sie unsicher sind:
- Irreführende Werbung / Wettbewerbsverstoß
- Marken- oder Kennzeichenverletzung
- Foto-, Text- oder Designnutzung (Urheberrecht)
- Fehlerhafte Pflichtangaben im Online-Shop / AGB
- Mein Abmahngrund ist nicht dabei – Fall schildern
Gerade bei marken- oder kennzeichenrechtlichen Abmahnungen lohnt der Blick auf die Gegenseite: Wir prüfen, ob deren Zeichen überhaupt schutzfähig und noch in Kraft ist. Eine schnelle Verfügbarkeits- und Statusrecherche bietet lhr-markenservice.de.
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein beanstandetes Verhalten zu unterlassen, verbunden mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sie soll einen Rechtsstreit eigentlich vermeiden – wird in der Praxis aber oft als Druckmittel eingesetzt. Mehr dazu: Abmahnung – 5 Dinge, die Sie wissen müssen.
Unsere Leistungen zum Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Prüfung der gegnerischen Abmahnung – formell und materiell
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Eilanträge
- Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
- Prüfung des gegnerischen Verhaltens auf Rechtmäßigkeit – und Gegenabmahnung
- Modifizierte Unterlassungserklärungen statt überzogener Vorlagen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen
Häufige Fragen
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was sollte ich zuerst tun?
Frist notieren, nichts unterschreiben, nicht selbst beim Gegner oder dessen Anwalt anrufen – und die Abmahnung kurzfristig anwaltlich prüfen lassen. Häufig ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder der Anspruch insgesamt angreifbar.
Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein. Die vorformulierte Erklärung ist fast immer zu weit gefasst und bindet Sie unter Vertragsstrafe oft über Jahrzehnte. Ist der Anspruch berechtigt, genügt meist eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur so weit reicht, wie es das Gesetz verlangt.
Wie schnell muss ich auf eine einstweilige Verfügung reagieren?
Sofort. Gegen eine einstweilige Verfügung ist innerhalb kurzer Fristen Widerspruch möglich; bei einer Beschlussverfügung kann zudem ohne mündliche Verhandlung entschieden worden sein. Je früher wir die Akte sehen, desto eher lässt sich die Vollziehung angreifen oder eine Aufhebung erreichen.
Was ist eine Schutzschrift – und wann ist sie sinnvoll?
Eine Schutzschrift ist eine vorbeugende Verteidigung: Wer einen Eilantrag des Gegners erwartet, hinterlegt seine Argumente vorab beim zentralen Schutzschriftenregister. Das Gericht muss sie berücksichtigen und entscheidet dann seltener ohne Anhörung – ein wirksames Mittel, um eine Verbotsverfügung „auf Zuruf“ zu verhindern.
Kann ich gegen eine unberechtigte Abmahnung zurückschlagen?
Oft ja. Verhält sich der Abmahnende selbst rechtswidrig, kommen Gegenabmahnung und eigene Ansprüche in Betracht; bei missbräuchlichen Abmahnungen bestehen zudem Kostenerstattungs- und Unterlassungsansprüche. Wir prüfen das gegnerische Verhalten regelmäßig mit.
Was kostet die Abwehr einer Abmahnung?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Wehren wir eine unberechtigte Abmahnung erfolgreich ab, hat der Gegner die Kosten der Rechtsverteidigung in der Regel zu tragen. Wir legen die zu erwartenden Kosten vor Beauftragung transparent offen (siehe Kosten und Vergütung).
Fazit
Eine Abmahnung ist ernst – aber kein Grund zur Panik und erst recht kein Grund, ungeprüft zu unterschreiben. Entscheidend sind Geschwindigkeit, Präzision und Verhandlungsstärke. Ob Verteidigung oder Gegenangriff: Dafür stehen wir.
Lassen Sie Ihre Abmahnung jetzt prüfen.
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